Genehmigungen
Damit ich auf Ihrem Gelände fliegen darf, unterschreiben Sie zuvor einen Befliegungsauftrag.
Wenn Sie nicht der Grundstücksbesitzer sind, brauchen Sie die Erlaubnis des Eigentümers bzw. allen Nutzungsberechtigten (Eigentümer, Vermieter, Pächter, Verpächter) .
Müssen benachbarte Grundstücke überflogen werden, benötige ich auch von diesen Eigentümern eine Genehmigung zum Überfliegen.
Die Flughöhe beträgt ohne Ausnahmegenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde max. 100m.
Im Fall von Regen, Schneefall oder zu starkem Wind wird kein Flug gemacht.